latente Steuern

latente Steuern
Bezeichnung für die Differenz zwischen sich errechnenden Steuern auf den nach Handelsbilanz und nach Steuerbilanz ausgewiesenen Gewinn.
- L.St. im Einzelabschluss: Gleicht sich diese Differenz voraussichtlich in den späteren Geschäftsjahren aus, müssen die passiven l.St. durch eine Rückstellung berücksichtigt werden (§ 274 I HGB). Für die Aktivierung von aktiven l.St. besteht ein Wahlrecht ( Bilanzierungshilfe) gemäß § 274 II HGB.
- L.St. im Konzernabschluss: Gemäß § 306 HGB besteht kein  Aktivierungswahlrecht von l.St., sondern eine  Aktivierungspflicht. Angesetzt werden muss nach § 306 HGB ein zu hoher bzw. zu niedriger Steueraufwand, soweit das Konzernergebnis durch Konsolidierungsmaßnahmen, die aus der Anwendung der §§ 300–307 HGB entstehen, höher oder niedriger ist als die Summe der Ergebnisse der einbezogenen Unternehmen. Die Bilanzierung latenter Steuern im Konzernabschluss regelt DRS 10.
- Vgl. auch  Rückstellung für l.St.,  Abgrenzungsposten für aktive l.St.

Lexikon der Economics. 2013.

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